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Barrierefreiheit & inklusive Gestaltung

Digitale Barrierefreiheit ermöglicht allen Menschen – unabhängig von Einschränkungen – die gleichberechtigte Nutzung von Websites, Apps und digitalen Diensten. Sie ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung für viele Anbieter*innen, sondern auch Ausdruck von gesellschaftlicher Verantwortung und ein entscheidender Faktor, um möglichst viele Menschen zu erreichen.

Entsprechend ist Der Smarte Gemeinschaftskalender auf Barrierefreiheit ausgelegt – sowohl in der grundlegenden Gestaltung als auch durch das Kernelement, die verschiedenen Abomöglichkeiten für Veranstaltungsbenachrichtigungen. Dadurch wird ein multimedialer Zugang geschaffen, der unterschiedliche Bedürfnisse berücksichtigt.

Auch Veranstalter*innen können und sollten bei Ihren Veröffentlichungen unbedingt auf Barrierefreiheit achten.

Die gute Nachricht: Barrierefrei zu gestalten ist oft einfacher, als man denkt. Schon kleine Anpassungen können große Wirkung haben, wenn man sie von Anfang an mitdenkt.

Hier erfahren Sie:

  • Warum digitale Barrierefreiheit wichtig ist,

  • welche gesetzlichen Grundlagen relevant sind,

  • wo Sie als Veranstalter*in bei der Veröffentlichung von Terminen für Barrierefreiheit sorgen können und wie Sie mit einfachen Gestaltungsprinzipien Ihre Inhalte barrierefrei und inklusiv gestalten können.

Hinweis: Barrierefreiheit sollte ganzheitlich gedacht werden. Deshalb beziehen sich die Informationen in dieser Dokumentation nicht nur auf den Smarten Gemeinschaftskalender, sondern folgen allgemeinen Grundsätzen.

Warum Barrierefreiheit wichtig ist

Barrierefreiheit bedeutet Inklusion: Sie stellt sicher, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – gleichberechtigt am digitalen Leben teilhaben können.

Dabei wird gerne unterschätzt, wie viele Menschen betroffen sind. In Deutschland sind 9,4 % der Gesamtbevölkerung schwerbehindert. Hinzu kommt: 49 % aller Verbraucher*innen werden früher oder später auf Barrierefreiheit angewiesen sein – temporär oder langfristig. Dazu zählen auch etwa altersbedingte Einschränkungen wie nachlassendes Sehvermögen, motorische Probleme, aber auch eine zeitweise verletzte Hand, welche die Bedienung von Tastatur und Maus erschwert.

Barrierefreie Gestaltung betrifft also nicht nur eine Minderheit. Dazu kommt: 100 % der Menschen profitieren von barrierefreien Angeboten. Ein klassisches Beispiel sind abgesenkte Bordsteine:

Ursprünglich für Menschen mit Behinderung entwickelt, erleichtern sie heute nicht nur Menschen im Rollstuhl, sondern auch Eltern mit Kinderwagen, Fahrradfahrerinnen und Menschen mit Rollkoffern den Alltag.

Dieses Beispiel wurde zum Namensgeber eines Phänomens: der Curb-Cut-Effekt (auch Bordsteinkanteneffekt). Er beschreibt, dass barrierefreie Lösungen, die für eine bestimmte Gruppe von Menschen mit Behinderungen entwickelt wurden, oft auch für viele weitere Bevölkerungsgruppen von Vorteil sind.

Ähnlich wirkt barrierefreie digitale Gestaltung: Sie verbessert die Nutzung für alle – ob durch klare Strukturen, gut lesbare Texte oder einfach bedienbare Weboberflächen. Auch Suchmaschinen bevorzugen barrierefreie Inhalte, denn sowohl die User Experience als auch die technische Lesbarkeit werden verbessert. Viele barrierefreie Gestaltungsprinzipien gelten als SEO-Best-Practices und verbessern gleichzeitig die Auffindbarkeit digitaler Angebote bei Google & Co.

Barrierefreiheit ist daher nicht nur eine rechtliche Verpflichtung und gesellschaftliche Verantwortung, sondern sie macht digitale Inhalte auch komfortabler, zugänglicher und attraktiver für alle.

Rechtliche Anforderungen

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und so gelten auch hinsichtlich digitaler Barrierefreiheit rechtliche Pflichten für Anbieter*innen digitaler Angebote. Diese ergeben sich vor allem aus folgenden Rechtsnormen:

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Verpflichtet natürliche und juristische Personen ab dem 28. Juni 2025 digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0): Regelt die Barrierefreiheitspflichten für Webseiten und Apps öffentlicher Stellen in Deutschland.
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Schreibt für öffentliche Stellen des Bundes vor, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten haben müssen.
  • EU-Richtlinie 2016/2102: EU-weite Pflicht für öffentliche Einrichtungen, Webseiten und mobile Anwendungen barrierefrei zu gestalten.
  • Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes: Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen – als rechtliche Grundlage für digitale Teilhabe.

Der Smarte Gemeinschaftskalender ist in seiner technischen Grundstruktur bereits barrierefrei gestaltet – insbesondere relevant für Organisationen, Vereine und öffentliche Stellen, die eine eigene Instanz betreiben.

Wichtig bleibt jedoch: Auch Veranstalter*innen tragen Verantwortung, ihre Texte, Bilder und Werbemittel barrierefrei zu gestalten, wenn sie Termine veröffentlichen.

Grundsätzlich können Vereine – müssen aber nicht – rechtlich zur Barrierefreiheit verpflichtet sein, abgesehen von den allgemeinen Vorgaben des Grundgesetzes. Unabhängig davon ist es sinnvoll, Barrierefreiheit bereits jetzt mitzudenken, denn perspektivisch ist mit einer Ausweitung der rechtlichen Anforderungen zu rechnen.

Bei der Veröffentlichung von Veranstaltungen wird die Berücksichtigung barrierefreier Gestaltungsprinzipien von Veranstalter*innen in jedem Fall erwartet.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, auch Ihr Markendesign und Ihre weiteren digitalen Angebote zu hinterfragen: Sind Farben, Schriftarten und Kontraste für alle gut zugänglich?

Ob rechtlich verpflichtet oder nicht: Helfen Sie mit, nicht nur den Smarten Gemeinschaftskalender, sondern das Internet zu einem inklusiven und barrierefreien Ort zu machen.

Gestaltungsprinzipien für barrierefreie Inhalte

Barrierefreiheit beginnt bereits bei der Gestaltung von Inhalten. In diesem Abschnitt finden Sie die vier grundlegenden Prinzipien der Barrierefreiheit nach den WCAG 2.1, die auch der BITV 2.0 und dem BFSG zugrunde liegen.

Diese Prinzipien bilden den Rahmen für barrierefreie Gestaltung im Smarten Gemeinschaftskalender und lassen sich auch auf andere digitale Angebote übertragen.

Hinweis: Diese Umsetzungsbeispiele sind nicht abschließend. Sie bieten jedoch zentrale Orientierungspunkte, die Sie bei der Erstellung barrierefreier Inhalte unterstützen. Sie sind daher kein Garant für eine vollständig rechtskonforme Umsetzung jeglicher Rechtsnormen.

Wahrnehmbar

Alle Menschen müssen die Inhalte wahrnehmen können, unabhängig von ihren sensorischen Fähigkeiten. Dazu tragen verschiedene Faktoren bei.

Alt-Texte (Alternativtexte) für Bilder: Hierbei handelt es sich um kurze Beschreibungen von Bildern, die für Menschen mit Sehbehinderung gedacht sind. Sie können beispielsweise von Screenreadern vorgelesen werden. Auch wenn Bilder nicht geladen werden können, ermöglichen Sie es Nutzer*innen, Inhalte dennoch zu erfassen.

Beschreiben Sie Bilder und Grafiken (z. B. Veranstaltungsplakate) verständlich, informativ, aber nicht unnötig ausschweifend.

Alt-Texte von Word- und PDF-Dateien können beispielsweise mit einem Rechtsklick über "Alt-Text bearbeiten" hinzugefügt werden. Auch HTML auf Ihrer Webseite ermöglicht die Integration und viele Social-Media-Plattformen bieten ein Bearbeitungsfeld vor dem Hochladen an.

Untertitel: Stellen Sie Untertitel für Videos oder Transkripte, beziehungsweise kurze schriftliche Zusammenfassungen für Audioinhalte bereit.

Ausreichende Kontraste: Verwenden Sie Kombinationen aus Schrift- und Hintergrundfarben, die gut lesbar sind (mindestens 4,5:1 Kontrastverhältnis).

Ein kostenloses Online-Tool zur Überprüfung von Farbkontrasten ist der Color Contrast Checker. Hier können Sie gleich mehrere Farbkombinationen anhand von HEX- und RGB-Farbcodes gleichzeitig überprüfen.

Bedienbar

Inhalte und Funktionen müssen einfach und ohne Hürden bedienbar sein – für alle Nutzer*innen und mit verschiedenen Eingabemethoden.

Tastaturbedienbarkeit: Inhalte (z. B. interaktive Veranstaltungslisten) müssen auch ohne Maus zugänglich sein.

Eindeutige Navigation: Verwenden Sie klare Menüstrukturen, die einer Hierarchie folgen – H1, H2, H3 etc. Folgen Sie der Logik und lassen Sie keine Überschriftsebenen aus. Benennen Sie zudem Ihre Links eindeutig – z. B. „Jetzt anmelden“ statt „Hier klicken“. Diese Aspekte sorgen für eine leichtere Verständlichkeit und ermöglichen auch eine Navigation mit dem Screenreader sowie Sprachbefehle.

Genügend Zeit: Sorgen Sie dafür, dass Nutzer*innen genügend Zeit haben, um Inhalte zu lesen oder Eingaben zu tätigen (z. B. bei interaktiven Formularen).

Verständlich

Alle Inhalte sollten leicht verständlich und logisch aufgebaut sein.

Einfache Sprache: Vermeiden Sie komplizierte Formulierungen und Fachjargon, besonders in Veranstaltungsbeschreibungen.

Überschriften: Nutzen Sie neben einer klaren Überschriftenstruktur (H1–H3), verständliche und beschreibende Titel. So kann anhand der Überschrift erfasst werden, ob Unterüberschriften oder Texte potenziell relevant sind oder ob ganze Sektionen übersprungen werden können. So wird eine effiziente Navigation ermöglicht.

Konsistenz: Halten Sie Begriffe, Layouts und Interaktionen über alle Seiten und Inhalte hinweg konsistent. Das trägt gleichzeitig auch zu Ihrer Markenwiedererkennung“ bei.

Robust

Inhalte müssen mit unterschiedlichen Geräten, Browsern und assistiven Technologien funktionieren.

Standardkonforme Inhalte: Nutzen Sie sauberes HTML und barrierefreie Vorlagen.

Prüfung mit Tools: Setzen Sie automatische Tests (z. B. webrad.ar, WAVE, axe) ein, um potenzielle Barrieren frühzeitig zu erkennen.

Manuelle Überprüfung: Ergänzen Sie technische Tests durch Feedback von echten Nutzer*innen, um reale Nutzungserfahrungen einzubeziehen.

Zuletzt aktualisiert:: 14.08.25, 14:28
Contributors: scammo